Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
der Obermaier Metallbau GmbH
Obermaier Metallbau GmbH
Henschelring 10
85551 Kirchheim b. München
Deutschland
Vertreten durch die Geschäftsführer:
Manfred Obermaier und Benedikt Obermaier
E-Mail: Anfrage@obermaier-metall.de
Telefon: 089 9031260
USt-ID: DE212305548
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über Werkleistungen, Lieferungen und sonstige Leistungen der Obermaier Metallbau GmbH (nachfolgend „Auftragnehmer“).
Die Leistungen umfassen insbesondere die Konstruktion, Fertigung und Montage von Bauelementen aus Metall für Wohn- und Gewerbebauten sowie die Herstellung von Bauteilen für Aufzugsanlagen.
Die Leistungen erfolgen überwiegend auf Grundlage des Werkvertragsrechts (§§ 631 ff. BGB).
Diese AGB gelten gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB) und Verbrauchern (§ 13 BGB).
Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
§ 2 Vertragsschluss
Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.
Der Vertrag kommt zustande durch:
schriftliche Auftragsbestätigung,
Annahme des Angebots durch den Auftraggeber,
oder Beginn der Ausführung der Leistung.
Maßgeblich für den Leistungsumfang ist das jeweilige Angebot.
§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen
Die Vergütung richtet sich nach dem individuell erstellten Angebot.
Rechnungen sind, sofern nichts anderes vereinbart ist, sofort ohne Abzug fällig.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, Abschlagszahlungen entsprechend dem Leistungsfortschritt gemäß § 632a BGB zu verlangen.
Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen gemäß § 288 BGB:
5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz bei Verbrauchern,
9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz bei Unternehmern.
Der Mindestauftragswert beträgt 60,00 € netto.
Liegt der Gesamtwert der beauftragten Leistung unter diesem Betrag, wird der Rechnungsbetrag auf 60,00 € netto angehoben.
§ 4 Abnahme
Werkleistungen unterliegen der Abnahme.
Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn:
die Leistung fertiggestellt ist,
der Auftraggeber zur Abnahme aufgefordert wurde,
und innerhalb angemessener Frist keine Abnahme unter Angabe mindestens eines Mangels erfolgt.
Mit Abnahme beginnt die Gewährleistungsfrist.
§ 5 Gewährleistung
Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gewährleistungsfristen von 2 Jahren.
Für Unternehmer beträgt die Gewährleistungsfrist 1 Jahr ab Abnahme.
Unternehmer haben offensichtliche Mängel unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
§ 6 Haftung
Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei:
Vorsatz,
grober Fahrlässigkeit,
Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit,
sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
Gegenüber Unternehmern ist die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit zusätzlich auf die Höhe des jeweiligen Auftragswertes begrenzt.
§ 7 Eigentumsvorbehalt (erweitert)
Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsbeziehung Eigentum des Auftragnehmers.
Bei Verarbeitung oder Verbindung mit anderen Sachen erwirbt der Auftragnehmer Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes.
Unternehmer treten Forderungen aus einer Weiterveräußerung der Vorbehaltsware bereits jetzt an den Auftragnehmer ab.
§ 8 Widerrufsrecht (nur Verbraucher)
Verbrauchern steht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen oder Fernabsatzverträgen grundsätzlich ein Widerrufsrecht zu.
Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind (§ 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB).
Erfolgt ein Widerruf vor Beginn der Fertigung, ist der Auftragnehmer berechtigt, bereits entstandene Planungs- und Konstruktionskosten in Rechnung zu stellen.
§ 9 Liefer- und Leistungsfristen
Liefer- oder Fertigstellungstermine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden.
Unvorhersehbare Ereignisse, höhere Gewalt oder Materialengpässe verlängern die Fristen angemessen.
§ 10 Gerichtsstand und Rechtswahl
Für Unternehmer ist Gerichtsstand der Sitz des Auftragnehmers.
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
§ 11 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

